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Dr. med. Regina Möckli spricht Klartext. Sie hat die Entwicklung der forensischen Psychiatrie über viele Jahre hinweg intensiv mitverfolgt, und kommt zum Schluss, dass die forensische Psychiatrie "hinten und forne" nicht aufgeht.
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Bei der Thurgauer Justiz und Polizei wurde Frau Dr. Regina Möckli wie folgt telefonisch behandelt:
Frau Dr. Regina Möckli telefonierte der Autorin, Monika Brunschwiler sofort nach den Telefonaten, schilderte wie folgt:
Ich fühle mich als ob ich in diesem Staat nicht mal ein Recht haben soll, einen Namen einer zuständigen Person zu erfahren und frage mich wieso ich so behandelt werde.
Die einzige Auskunft, die ich wollte, war: Wer ist im Kanton Thurgau für das Bedrohungsmanagement zuständig?
1. Telefon mit der Oberstaatsanwaltschaft (OSTA) des Kantons Thurgau. Ich bekam die Auskunft, dass das Polizeikommando zuständig sei. Es sei für das Erfassen und Rapportieren von präventiven Ereignissen und Meldungen zuständig. Die Staatsanwaltschaft sei nur zuständig, wenn schon was eröffnet sei.
Nur das Polizeikommando sei für die Gefährdung in Sachen potentieller Wiederholung von Attentaten wie dem von Zug zuständig.
Ich fragte am Telefon ob es eine Führungs- und Überwachungsbehörde in der Polizei gebe und bekam die Antwort, es sei das Departement für Justiz und Sicherheit.
2.
Mein 2. Telefon war mit dem Polizeikommando, da ich Adresse und Telefon der zuständigen Personen oder die Abteilung vom Bedrohungsmanagement im Kanton Thurgau erhalten wollte.
Ich wurde mit Frau Hodel verbunden. Sie stellte sich als Kripo Frau vor, bezeichnete ihre Funktion aber nicht näher. Sie war sehr abweisend und verweigerte mir weitere Auskunft, nachdem sie erfahren hatte, dass ich diese als Privatperson in eigener Sache und in keiner amtlichen Institution oder Funktion wollte. Sie meinte, dass ich gar nichts zu wollen hätte. Ich müsse alles schriftlich machen und meine Anfrage an das Polizeikommando senden, dessen Adresse ich sicher selber eruieren könne.
Nachdem ich in meiner Hartnäckigkeit nicht sofort nach- und aufgab, machte sie mir minutenlang deutlich, ein Niemand ohne irgendwelches Recht auf diesbezügliche Informationen zu haben. Die Konversation verlief in etwa wie folgt:
Wohin kann ich mich wenden ?
Die Antwort war, an die Rechtsabteilung.
Ich fragte, an wen kann ich mich adressieren? An welche Person?
Die Antwort, an die Rechtsabteilung.
Ich fragte, wie heisst diese Person?
Die Antwort, an die Rechtsabteilung.
Ich fragte, an welche Person?
Die Antwort, eben, an die Rechtsabteilung.
Ich fragte nach ihrem Vorgesetzten. Sie versuchte ihn zu erreichen, und meinte dann, ihr Vorgesetzter sei nicht erreichbar und wies mich definitiv als ungebührlich ab.
Ich war verunsichert und fragte mich, was ich falsch gemacht haben könnte.
Nach diesem Telefonat war ich zu aufgewühlt um untätig zu bleiben. So versuchte ich es über die Basis der mir regional bekannten Polizisten, von denen ich erwarten konnte, dass sie mich nicht derart abwertend behandeln würden um mehr Informationen zu erhalten, da mich die Sache der polizeilichen Recherchen persönlich und beruflich brennend interessierte.
3.
Telefon mit Posten Diessenhofen, wo niemand erreichbar war.
4.
Telefon mit Posten Steckborn, Herrn Andreas Gachnang, wo ein sehr vernünftiges Gespräch zustande kam.
Er sagte, vielleicht wisse der Datenschutz mehr darüber, vielleicht könne dieser helfen. Der Datenschutz sei unabhängig, und er gab mir die Nummer des Datenschutzes.
Er sagte, von der Rechtsabteilung des Polizeikommandos im Kanton Thurgau sei es Herr Gloor.
5.
Gemäss der OSTA war das Departement des Innern und der Justiz die Aufsichtsbehörde für die Polizei. So telefonierte ich dorthin. Wir hatten ein gutes Gespräch. Sie meinte, ich könne mich per Mail oder schriftlich an sie wenden, um Auskunft über das Bedrohungsmanagement zu erhalten.
6.
Ich telefonierte nochmals mit dem Polizeikommando. Am telefonischen Empfang dort bekam ich die Mitteilung, Herr Gloor (Kommandant der TG Polizei), sei nicht erreichbar.
Dann sagte sie, sie habe seine Agenda nicht, ich könne ja nochmals telefonieren und erwähnte Frau Hodel sei sehr kompetent und über aller Kritik erhaben, als ich darauf hinwies, dass ich deren Verhalten als potentiell unser Gemeinwohl gefährdend einschätzen würde.
Ich war bildlich gesprochen nur Opfer von einem einfachen Verkehrspolizisten geworden, der mich in einem Moment von Erstarrung in Angst, unfähig eine fremdbestimmte Bewegung zu mache gewaltsam auf unschöne Art und Weise aus dem Verkehr gezogen hatte.
7.
Jetzt ist die wieder erlebte Angst weg. Es war gut, über das was ich soeben erlebt habe, sofort zu reden. Ich denke, wir müssten eine Stelle gründen, wo der Bürger anrufen kann, wenn er von der Polizei in Angst und Schrecken versetzt wird.
Von Monika Brunschwiler, Autorin dieser Post, protokolliert, und veröffentlicht.
Anmerkungen der Autorin: Im google finden Sie Infos zum Bedrohungsmanagement des Kantons Thurgau zum Beispiel, wenn Sie im google Bedrohungsmanagement, Kanton Thurgau eingeben.
Interessant zu wissen ist, dass die Staatsanwaltschaften aufgrund der herrschenden gesetzlichen Grundlagen sich im Thema Präventiver Ermittlungen jeder Polizei unterzuordnen haben, da alles was mit Prävention zu tun hat, in alleinigem Machtbereich der Polizei liegt. Für diesen Zweck wurden ca. 2007 bis 2009 in der ganzen Schweiz die Polizeigesetze verändert, was schon damals zu kritischen Stimmen geführt hat. (Verletzung der Grundrechte)
Dass Polizisten mit ihren Computerdiagnoseprogrammen wie dem DyRias, Wavre-21, Odara, Fotres, etc. wozu sie auch überall lizensiert oder zertifiziert wurden sog. Legalprognosen zu erstellen, ist das eine. Schlimm daran ist, dass betroffene Personen nichts davon wissen, und dass man diese Zukunftsprognosen (Wahrsagerei) ausschliesslich mit Informationen von Drittpersonen (?Denunzianten) erstellt. Als schlimmster Fakt: dies alles passiert präventiv, also bevor gegen eine Person überhaupt eine Anzeige vorliegt!
Diese, von der Polizei auf diese Art und Weise erstellten Akten in die Akten einer später erfolgten allfälligen Strafuntersuchung hinein zu bekommen ist äusserst schwierig. Schreibender ist noch kein Fall bekannt, wo das gelungen ist.
Ebenso ist Schreibender kein Fall bekannt, wo diese Akten, die zu Tausenden existieren, von der Polizei auf Anfrage herausgegeben wurden.
Denn auch oft gibt es daraus keine Strafverfahren, doch Dauerüberwachung, doch selbst dann gibt die Polizei die erstellten Akten nicht heraus.
Wenn Sie Hinweise darüber haben, dass die Polizei auch über Sie heimlich Akten präventiv erstellt, oder Sie schon solche Akten herausbekommen haben, wäre ich froh, mit Ihnen in Kontakt treten zu können.