Suchbegriffe: Schulter Verletzung begangen durch Sommerhalder und Hofer an Brunschwiler am 3.8.11
Am 3. August 2011 war der "Unfall" - am 24. August 2011 wurde bereits dieses Röntgenbild erstellt ---- warum kam das nicht rechtzeitig in die Akten ? - Ich bekam erst im März 2016 den nützlichen elektronischen Zugang und dem Radiologen war der Fehler passiert, dass er schrieb, es handle sich bei diesem Bild um die rechte Schulter :-(
Suchbegriffe: Schulter Verletzung begangen durch Sommerhalder und Hofer an Brunschwiler am 3.8.11
RA Dr. Bruno Steiner lobte mein Plädoyer sehr !
Er meinte, dass "der Tathergang juristisch nicht besser, nicht genauer, nicht analytischer, nicht strukturierter so genau hätte ermittelt und vorgetragen werden können, als was man soeben von Frau Brunschwiler soeben gehört habe. Es könne sich hier nicht um eine psychisch kranke Person handeln." Antwort von RA Lorenz Erni: "Wir alle wissen dass dies jetzt halt nur wieder ein neuer Sachverhalt war, Herr Kollege Steiner, ich rate Ihnen an, sich in einer ruhigen Minute Zeit zu nehmen, um sich im stillen Kämmerlein schämen zu gehen." Antwort von RA Dr. Bruno Steiner: Sehr geschätzter Herr Kollege, Ich lade sie ein, mitzukommen, um sich mit mir zu schämen." Richter lic.iur. Peter Marti: "Ich würde mich dann auch noch anschliessen, dann können wir uns zusammen schämen." Stichwörter: Polizeigewalt Stadtpolizei Zürich begangen an Brunschwiler durch Sommerhalder Hofer Anwalt Lorenz Erni Anwalt Bettoni Anwalt Steiner Plädoyer Monika Brunschwiler
Einleitung: Sollte Herr Gerald Räbsamen diese Zeilen lesen, soll er wissen, er darf mich jederzeit kontaktieren um aussergerichtliche Lösungen zu finden, was ich jederzeit begrüssen würde. News von der Seite von RA Edmund Schönenberger: Der Skandalfall Monika Brunschwiler: Hier zur Webseite von Herr RA Edmund Schönenberger und: Hier zum Schreiben des RA von Herr Räbsamen Mit freundlicher Genehmigung von RA Edmund Schönenberger, den ich gerne mit Dr. anreden und zitieren würde, weil er es verdient hat. Er hat über 20'000 Gutachten gelesen und weiss wie kein anderer RA in der Schweiz wie die psychologischen Unwahrheiten (Psycholügie) in der Justiz entstehen. Doktor wäre meines Wissens nicht geschützt. Denn auch Dr. Vogel als Naturarzt bekam den Doktortitel geschenkt - Ehrendoktor. Und Herr Schönenberger hätte es meines Erachtens verdient. Da ich aber weiss, Bescheidenheit ist eine seiner Tugenden weshalb ich es mal hiermit Ruhen lassen sollte. Hier zur Webseite von Herr RA Edmund Schönenberger und: Hier zum Schreiben des RA von Herr Räbsamen
Wie sahen diese spektakulären Lösungen des Gerald Räbsamen in meinem Fall aus? Er wollte mit einer Vereinbarung von einer Bezahlung von 10 Monatslöhnen, die ich nebst einer sofortigen Freistellung im 2009 per Februar 2010 gefordert hatte, die Sache via Arbeitslosenkasse (eigentlicher Betrug) ad acta legen lassen, lesen Sie selbst... Dok 2567 anklicken! - zuerst mal spektakulär gut gemeint.
Was war dann die Folge des Mails von oben ? Gerald Räbsamen organisierte diese Spektakulären Übergriff der Ex-Arbeitskollegen bei mir zu Hause am 3.8.11! Dieser spektakuläre Einsatz mit Lügen des Kay Hofer, der die Falschmeldung an die Einsatzzentrale gab, ich hätte getobt geschrieben. usw. Warum machte das Kay Hofer? Er hatte Hausfriedensbruch gemacht, mit Michael Sommerhalder zusammen und ich hatte beide ruhig höflich dann gebeten gehabt, mein Haus zu verlassen und ihnen ruhig und höflich gesagt, dass sie soeben Hausfriedensbruch begangen hätten. Mit diesem Fehler den die Beiden Ex-Arbeitskollegen gemacht hatten - mein Haus ohne meine Erlaubnis zu betreten - und ich ihnen dies auch noch direkt höflich sagte, hatte offensichtlich deren Ego oder Ehre so verletzt, dass sie sich emotional gehen liesen, und zu lügen begannen und der Einsatzzentrale völlig falsche Infos gaben wie z.B. ich hätte getobt und geschrieben. Ich selbst telefonierte der Einsatzzentrale und bat, dass man diesen "verrückten Einsatz" doch in der Sache, der Richtigstellung des Lohnausweises lösen solle - Seite 3 - "haben Tel. von M. Brunschwiler"... Wie wurde ich nach diesem Überfall "hinterlassen" ? Ich sagte sofort - ich hätte Schmerzen, ich könne kaum gehen. Wurde dies gehört? Nein ! War nun ich oder die Ex-Arbeitskollegen emotional unzurechenbar ? die Verdreherei von RA Dr. Lorenz Erni - Vertrauensanwalt der ZH Polizei?? führte dazu, dass ich mir dies selbst beigebracht haben soll. Bin ich ein Einzelfall, diese Schuld-Umteilung ? NEIN! Mit einem Schädel-Hirntrauma, also einer Gehirnerschütterung, Rücken- und Schulterverletzungen: Sollten gute Polizisten wie man sagt, Sommerhalder und Hofer seien, da nicht erste Hilfe - bzw. ärztliche Versorgung in die Wege geleitet haben? Wie schwer wiegt die Aufhetzung des Gerald Räbsamen auf mich, die er ja nur "gut meinte", eben eine seiner spektakulären Lösungen war ?
Wie geht es weiter gegen die zwei Zürcher Stadtpolizisten, gegen die am 23. Januar 2015 am Bezirksgericht in Zürich eine Verhandlung war? und die auf unverständliche Art vorläufig einen Freispruch bekamen - der nicht rechtskräftig ist. Oft werde ich gefragt, wie es nun in meiner eigenen Sache weitergeht, einige meinten schon, es sei fertig. Ist es noch lange nicht. Ich lasse es nicht dabei bleiben, dass man mich über Jahre zu Unrecht verleumdet und noch meinen könnte, ich sei zu irgendeinem Zeitpunkt in irgendeiner psychiatrischen Therapie gewesen oder so wie es die Medien im Auftrag der Polizei darstellten schwer psychisch krank, was nur eine Schutzbehauptung ist, um deren wiederholten an mir begangenen körperlichen und psychischen Gewalttaten zu vertuschen (2003/4, 2008, 2011, 2013 und 2015).
Anstatt 60 Tage, brauchte es 120 Tage - ups - wenn wir Bürger uns doppelt so lange Zeit liessen - wie vorgeschrieben, würde man das auch entschuldigen? Nein ! Hier noch der Artikel: Art. 84 Abs. 4 StPO sagt klar, innert 60 Tagen, und nur begründet mehr Tage maximum 90 - hier waren es ca. 120 Tage! - Sorry - pfui Bezirksgericht Zürich !
Im Gerichtsverfahren gegen die zwei Zürcher Stadtpolizisten, die wegen der an mir, am 3.8.11 begangenen schweren Körperverletzung usw. angeklagt sind, und sich erst im 4. Jahr nach ihrer Tat erstmals vor Gericht zu verantworten haben werden, wurde ein neuer Gerichtstermin gegeben. Es ist der Freitag, 23. Januar 2015, Bezirksgericht Zürich, Wengistrasse 28, 8004 Zürich, ab morgens 08:15 Uhr. Es ist eine öffentliche Verhandlung, in der Jedermann-frau herzlich eingeladen ist.
Seit ihrer Tat vom 3.8.11 stehen die zwei angeklagten Polizisten meines Wissens noch immer ohne Sanktionen im bewaffneten Dienst bei der Zürcher Stadtpolizei. Sie sagen, dass der von der Suva sofort anerkannte Unfall nie geschehen sei, das Opfer, also ich, würde unter einer Wahnvorstellung leiden. Selbstverständlich bekam auch ich die in der Forensik zu 70% aller "Kriminellen" gängige Diagnose "Verdacht Schizophrenie" - beurteilt durch die Zürcher Polizei und deren Forensikern (Urbaniok Truppe). Dem nicht genug, man versuchte mich während 311 Tagen in einer Beugehaft zur Vernunft zu bringen. Die versuchten mich während 311 Tagen dazu zu zwingen, die an mir begangene Körperverletzung zu verneinen, was der Polizei und der Justiz gänzlich misslungen ist. Ich halte je länger je mehr an einer Verurteilung von diesen zwei gewalttätigen Polizisten fest. Zum Prozess der gegen mich läuft, sage ich mal, dass voraussichtlich im Frühling 2015 auf dieser Homepage darüber berichtet wird. Anstehen tut jetzt die Gerichtsverhandlung gegen die zwei angeklagten Polizisten Michael Sommerhalder und Kay Hofer von der Zürcher Stadtpolizei. Dass bei gewalttätigen Polizisten deren Gewaltopfer zuerst einmal wegen irgendetwas präventiv vorverurteilt werden, bevor es überhaupt zum Prozess gegen die angeschuldigten Polizisten kommt, ist in der Schweiz bekannt, in diesem Sinne meine Geschichte gar keine Ausnahme, sondern die Regel wenn ein Bürger eine Anzeige gegen einen Polizisten erstattet. Genau so ist es auch in Deutschland. Sogar Anwälte können Polizeigewaltopfer werden, und im Vorfeld zum Prozess gegen die Polizisten schon mal präventiv (meines Wissens auch noch nicht rechtskräftig) vorverurteilt werden. Hier das mutige Beispiel eines Anwaltes aus Deutschland. Dr. David Schneider-Addae-Mensah. Und wer noch mehr auch über Deutsche Justizopfer wissen will, klicke hier. Wir leben im Informationszeitalter. Das Volk wird mündig, auch gegenüber der Justiz. Warum wird die Öffentlichkeit angesprochen ? Es gibt veschiedene Gründe. Hier eine Idee von allen Gründen die für die Öffentlichkeit reden: Das Böse muss mit dem Guten besiegt werden. Nur so kann Schlechtes, Negatives, Gewalttätigkeit und alles uns Menschen Schädigendes Verhalten korrigiert werden. Dass von uns Menschen die Entscheidungen die wir im täglichen Leben zu treffen haben, zu ca. 70% falsch sind dürfte jedem besonnenen Menschen klar sein. Würden wir mehr als die Hälfte unserer Entscheidungen gut machen, würde dann die Welt nicht besser aussehen ? Aufgrund des genannten Universalprinzipes bin ich der Überzeugung, dass die Stadtpolizei Zürich und die zwei Täter für die an mir begangene schwere Körperverletzung vom 3.8.11 genug Zeit und Chancen hatten, sich mir gegenüber zu entschuldigen oder die Sache aussergerichtlich zu lösen. Ich hatte dies seit dem 3.8.11 sicherlich etwa 20 Mal angeboten und hatte immer die Antworten erhalten, man gäbe keine Auskunft, die angeklagten seien ihre Mitarbeiter. Hier geht es zur Verfügung des Gerichts für die öffentliche Verhandlung vom 23. Januar 2015. Da die Stadtpolizei somit gefährliche, unehrliche, gewalttätige, Polizisten im bewaffneten Dienst hat, also in öffentlicher Funktion tätige Angestellte, ist es mir wichtig, dass der Bürger die Namen der zwei Polizisten auch kennt. Der eine heisst Michael Sommerhalder und der andere Kay Hofer. Michael Sommerhalder sieht wie ein rechtsextremer Naziähnlicher Typ aus, Kay Hofer ist eher der menschliche Mitläufer. In den Staatsanwälten Adrian Kägi und Christine Braunschweig fand die Stapo ZH Mitspieler, welche alles für Polizisten machen, egal was das Opferhilfegesetz sagt, egal wie schwer das Polizeigewalt-Opfer verletzt ist, sie - beide Staatsanwälte eröffneten fast gleichzeitig oder kurz nachdem bekannt wurde, dass gegen die 2 Polizisten eine Strafuntersuchung eröffnet werden muss, auch gegen das Gewaltopfer eine Strafuntersuchung. Selbstverständlich unterstützt durch ein gegen mich polizeilich eingeleitetes Bedrohungsmanagement, im Auftrag der Stadtpolizei Zürich, ausgeführt durch den Gewaltschutz der Kapo ZH, um präventiv mit Wavre-21, Odara, Fortress, oder VRAG voraussagen zu können, wann und wie sich das Gewaltopfer Brunschwiler an den 2 Polizisten rächen würde. Die Hoheit für forensische Diagnosen liegt leider nicht bei den Forensikern, sondern gemäss Schlussbericht des Zürcher Generalsekretariates vom Regierungsrat zu 95 % bei Polizisten, welche als Fachleute für zuverlässige Zukunftsprognosen gelten, gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen (für mich höchst fraglichen Erkenntnissen). Lesen Sie auf diesem Schlussbericht vom 2012 der Direktion der Justiz und des Innern insbesondere die Seite 16 wo klar steht, 95 % der Gefahreneinschätzung muss aus polizeilichen Fachkräften bestehen. Für mich ist diese Zukunftsvoraussage (in der Fachsprache Legalprognose) also wer wann in Zukunft seinen ersten Mord begeht, oder andere erstmalige Straftat, oder wiederholte angebliche oder tatsächlich gemachte Tat reinste Wahrsagerei. (bei mir errechnete man in 20-30 Jahren zu 30% gemäss VRAG Polizei- und forensische Prognoseinstrument meinen ersten Mord. Zudem als das VRAG entwickelt wurde, wurden dazu nur männliche Wesen invoviert und Mörder oder mehrfach Mörder, heute wird es auf das Normalvolk angewendet, durch vorwiegend zu 95 % polizeiliche Fachkräfte, und von den Forensikern übernommen) Hier geht es zur Verfügung des Gerichts für die öffentliche Verhandlung vom 23. Januar 2015. Aufgrund des sehr querulatorischen sturen unkorrekten unethischen verlogenen Verhalten der zwei Polizisten und der Führung der Stadtpolizei Zürich, die selbst auf an mich gesandte Erpressungen, Morddrohungen, oder im Namen der Stadtpolizei Zürich mit Waffen auf www.kayhofer.weebly.com ziemlich direkt auf meinen Namen zielte noch die Arroganz hat, der Presse gegenüber zu behaupten, das Gewaltopfer würde sich selbst Erpressungen und Waffen im Internet auf sich richten, erinnert an meine eigene Erfahrung von 17 Jahren Stadtzürcher Polizeidienst wo Lügen und falsche Angaben in den Polizeirapporten zu erstellen die Tagesordnung war und wahrscheinlich bis heute nicht anderst ist. Als Beispiel sei da nur das Schreiben des Kommandanten der Stadtpolizei erwähnt, als ich bat, zu wissen, wo die Täter nun im Einsatz sind, damit ich denen in der Stadt Zürich ausweichen könnte, und bat, wegen der Erpressung die ich erhalten hatte, eine Untersuchung zu eröffnen. Man staunt: Ein RA lic.iur. schreibt, für ein Offizialdelikt brauche es eine Strafanzeige, was völlig falsch ist. Dann schreibt er in höchst arroganten Tönen, er setze voraus, dass ich - das Gewaltopfer Verständnis für ihn hätte, nichts über die Täter zu verraten, es seien schliesslich seine Mitarbeiter! Unglaublich aber wahr. Lesen Sie hier selbst: Schreiben des Kdt Daniel Blumer Stapo ZH an Monika Brunschwiler. Die zwei Täter Sommerhalder und Hofer, welche seit ihrer Tat vom 3.8.11 noch immer im bewaffneten Dienst stehen, und durch vorher erwähnten Kommandant, der meines Erachtens völlig unethisch führt, endlich vor Gericht stehen, und bisher noch immer alles verneinen, gehören einfach öffentlich genannt, mit Namen. Weder das Führungsverhalten des Kommandanten, noch das Verhalten der Polizisten ist mir gegenüber und dem Steuerzahler gegenüber korrekt. Da es sich bei mir um eine ehemalige Arbeitskollegin der Täter handelt, es also ein Firmeninternes Mobbing war, das die Stapo ZH bis heute fortsetzt, und alles als ein Racheakt von 17 Jahren Polizeidienst angesehen werden kann, wo ich praktisch immer in der Gruppe die einzige Frau war, und als erste Frau überhaupt in der Stapo ZH für die Stelle in einer Fachgruppe Vermögen 2 den genau gleichen Weg wie Männer machte, finde ich persönlich ist das Verhalten der Führung der Stadtpolizei Zürich billig um es gelinde auszudrücken, sicherlich sehr aufschlussreich. Und es bestätigt einmal mehr den schon vor Jahren erstellten Bericht von Amnesty International dass die Polizei systematisch mit völlig unverhältnismässiger Gewalt vorwiegend gegen Minderheiten vorgeht. Auch ich war in einer Minderheit, und musste dies selbst nach meiner Kündigung mit einer an mir begangenen schweren Körperverletzung durch ehemalige Mitarbeiter von mir hautnah erfahren. Minderheiten werden von der Stapo ZH systematisch drangsaliert, um auch dies gelinde auszudrücken. Hier geht es zur Verfügung des Gerichts für die öffentliche Verhandlung vom 23. Januar 2015 in Zürich. |
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November 2018
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